Dienstleistung.

Elternbeiträge

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Betreuungsgeld
Die Elternbeiträge werden von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt. Sie werden vom Träger der Kindertagesstätte erhoben. Die aktuellen Elternbeiträge können in den Kindertagesstätten eingesehen werden.

Verpflegungskosten
Nehmen die Kinder an der Essenversorgung teil, haben die Erziehungsberechtigten neben dem Elternbeitrag einen Verpflegungskostenersatz zu entrichten. Die Höhe des Beitrages für die Essenversorgung legt der Träger der Kindertagesstätte fest.

  • Zuständige Stelle

    Sachgebiet Bildung und Soziales

  • Voraussetzungen

    -

  • Erforderliche Unterlagen

    -

  • Fristen

    -

  • Kosten (Gebühren)

    nach Kita-Elternbeitragssatzung

  • Rechtsgrundlage

    Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespfleg

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa


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