Elternbeiträge
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Betreuungsgeld
Die Elternbeiträge werden von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt. Sie werden vom Träger der Kindertagesstätte erhoben. Die aktuellen Elternbeiträge können in den
Kindertagesstätten eingesehen werden.
Verpflegungskosten
Nehmen die Kinder an der Essenversorgung teil, haben die Erziehungsberechtigten neben dem Elternbeitrag einen Verpflegungskostenersatz zu entrichten. Die Höhe des Beitrages für die Essenversorgung legt der Träger der Kindertagesstätte fest.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Bildung und Soziales
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
nach Kita-Elternbeitragssatzung
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Rechtsgrundlage
Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespfleg
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
Formulare
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachgebietsleiterin Bildung und Soziales Frau Winnie Teichmann
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.11 +49 3525 700 487
buergerservice@stadt-riesa.de