Dienstleistung.

eID-Karte für EU-Bürger

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Was bedeutet eID-Card?

  • "eID-Karte" ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis."
  • die eID-Card ist kein Ausweisdokument und besitzt kein Passbild und keine Adresse
  • die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter
  • Mindestalter für die Beantragung ist 16 Jahr

Wer kann die eID-Card beantragen?

Staatsangehörige aus folgenden Ländern können die eID-Card beantragen:

  • B Belgien, Bulgarien
  • D Dänemark
  • E Estland
  • F Finnland,Frankreich
  • G Griechenland
  • N Niederlande, Norwegen
  • I Island,Italien,Irland
  • K Kroatien
  • L Lettland, Liechtenstein,Litauen,Luxemburg
  • M Malta
  • O Österreich
  • P Polen,Portugal
  • R Rumänien
  • S Schweden,Slowakei,Slowenien,Spanien
  • T Tschechien
  • U Ungarn
  • Z Zypern

Wer kann die eID-Card nicht beantragen?

Staatsangehörige aus folgenden Ländern können die eID-Card nicht beantragen

  • Großbritannien
  • Türkei
  • Schweiz
  • Deutschland (eID-Funktion ist im Personalausweis integriert, wer nur einen Reisepass besitzt muss einen Personalausweis beantragen um die eID-Funktion zu nutzen)
  • Zuständige Stelle

    Sachgebiet Bürgerbüro

  • Voraussetzungen

    Wofür benötige ich ein eID-Card?

    die eID-Karte bietet die Möglichkeit, dass bestimmte Personen, die keinen Personalausweis erhalten können, trotzdem die Funktionen des elektronischen Identitätsausweises nutzen können

  • Erforderliche Unterlagen

    Was muss ich mitbringen?

    Ihren gültigen ausländischen Pass oder Ausweis

  • Fristen

    -

  • Kosten (Gebühren)

    37,00 €

  • Bearbeitungsdauer

    Lieferzeit ca. 3 Wochen

  • Rechtsgrundlage

    § 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa