eID-Karte für EU-Bürger
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Was bedeutet eID-Card?
- "eID-Karte" ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis."
- die eID-Card ist kein Ausweisdokument und besitzt kein Passbild und keine Adresse
- die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter
- Mindestalter für die Beantragung ist 16 Jahr
Wer kann die eID-Card beantragen?
Staatsangehörige aus folgenden Ländern können die eID-Card beantragen:
- B Belgien, Bulgarien
- D Dänemark
- E Estland
- F Finnland,Frankreich
- G Griechenland
- N Niederlande, Norwegen
- I Island,Italien,Irland
- K Kroatien
- L Lettland, Liechtenstein,Litauen,Luxemburg
- M Malta
- O Österreich
- P Polen,Portugal
- R Rumänien
- S Schweden,Slowakei,Slowenien,Spanien
- T Tschechien
- U Ungarn
- Z Zypern
Wer kann die eID-Card nicht beantragen?
Staatsangehörige aus folgenden Ländern können die eID-Card nicht beantragen
- Großbritannien
- Türkei
- Schweiz
- Deutschland (eID-Funktion ist im Personalausweis integriert, wer nur einen Reisepass besitzt muss einen Personalausweis beantragen um die eID-Funktion zu nutzen)
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Bürgerbüro
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Voraussetzungen
Wofür benötige ich ein eID-Card?
die eID-Karte bietet die Möglichkeit, dass bestimmte Personen, die keinen Personalausweis erhalten können, trotzdem die Funktionen des elektronischen Identitätsausweises nutzen können
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Erforderliche Unterlagen
Was muss ich mitbringen?
Ihren gültigen ausländischen Pass oder Ausweis
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
37,00 €
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Bearbeitungsdauer
Lieferzeit ca. 3 Wochen
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Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz)
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa