Dienstleistung.

Denkmalschutz (Auskunft zu Kulturdenkmälern)

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Eine Auskunft, ob es sich bei Ihrem Grundstück um ein Einzeldenkmal handelt, erhalten Sie bei untenstehender Ansprechpartnerin.

Genehmigungen zu baulichen Veränderungen an Kulturdenkmälern liegen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Meißen.

  • Zuständige Stelle

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  • Voraussetzungen

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  • Erforderliche Unterlagen

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  • Fristen

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  • Kosten (Gebühren)

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  • Rechtsgrundlage

    SächsDSchG

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa