Denkmalschutz (Auskunft zu Kulturdenkmälern)
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Eine Auskunft, ob es sich bei Ihrem Grundstück um ein Einzeldenkmal handelt, erhalten Sie bei untenstehender Ansprechpartnerin.
Genehmigungen zu baulichen Veränderungen an Kulturdenkmälern liegen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Meißen.
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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
SächsDSchG
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa