Baumschutz
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Alle Bäume der Stadt Riesa sind unter Schutz gestellt. Grundlage dafür ist die Baumschutzsatzung der Stadt Riesa vom 13. Juni 1995.
Der Baumschutz steht für Maßnahmen, Rechtsnormen oder Richtlinien, die einzelne Gehölze oder einen Gehölzbestand (mehrere Gehölze eines Gebietes) vor mechanischen oder chemischen Beeinträchtigungen schützen soll. Beschädigungen oder Fällungen/Rodungen sollen vermieden
oder ausgeglichen werden.
Der Baumschutz ist vor allem bei Baumaßnahmen, Betrieb von Straßen und Gewerbeanlagen, aber auch bei landwirtschaftlicher oder privater Nutzung zu beachten.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Tiefbau
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
Baumschutzsatzung der Stadt Riesa vom 13. Juni 1995
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
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Rechtsbehelf
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