Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO erteilt werden.
Mit dieser Antragstellung sind Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriften, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen nach StVO erlassen worden sind betroffen. Das gilt auch für das Befahren gesperrter Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen.
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Zuständige Stelle
Untere Verkehrsbehörde
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
Gebühren werden auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
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Rechtsgrundlage
GebOST
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 STVO
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
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Rechtsbehelf
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Formulare
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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v. SB Untere Verkehrsbehörde Frau Anett Milkereit
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.2 +49 3525 700 244
uvb@stadt-riesa.de
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SB Untere Verkehrsbehörde Herr Martin Donner
Gebäude: Rathaus
Raum: 2.2 +49 3525 700 245
uvb@stadt-riesa.de