Dienstleistung.

Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten

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Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO erteilt werden.

Mit dieser Antragstellung sind Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriften, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen nach StVO erlassen worden sind betroffen. Das gilt auch für das Befahren gesperrter Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen.

  • Zuständige Stelle

    Untere Verkehrsbehörde

  • Voraussetzungen

    -

  • Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

  • Fristen

    -

  • Kosten (Gebühren)

    Gebühren werden auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

  • Rechtsgrundlage

    GebOST

    § 46 Abs. 1 Nr. 11 STVO

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa

  • Rechtsbehelf

    -


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