Ausbildung/Berufausbildung/Studium bei der Stadt Riesa
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Riesa bietet jungen, aufgeschlossenen Leuten, die sich für die Stadt Riesa engagieren wollen, interessante Ausbildungs- und Studienplätze mit vielfältigen Zukunftsperspektiven an.
Die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte/n erfolgt im dualen System und dauert 3 Jahre. Der Berufsschulunterricht findet in der Regel am Beruflichen Schulzentrum „Otto Lilienthal“ in Freital statt, der praktische Teil in den Ämtern
unserer Stadtverwaltung.
Studienplätze für die Bachelor-Studiengänge „Allgemeine Verwaltung“ sowie „Digitale Verwaltung“ mit fachpraktischem Teil in der Stadtverwaltung und theoretischem Teil an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum Meißen werden zeitweilig angeboten.
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Weitere Informationen
Unsere Leistungen für zukünftige Auszubildende bzw. Studierende:
- abwechslungsreiche Ausbildung- und Studieninhalte mit erfahrenen Ausbildern/-innen und Betreuer/-innen
- tarifgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes mit über 1.200 € im ersten Ausbildungsjahr inkl. Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge
- monatliches Ausbildungsentgelt von über 1.300 € für Studierende in einem öffentlichen-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr
- für Auszubildende ein jährlicher Lernmittelzuschuss
- Übernahmeperspektive bei gutem Abschluss in vielseitigen Bereichen
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Zuständige Stelle
Hauptamt
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Voraussetzungen
- für die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten mindestens guter Realschulabschluss, insbesondere gute Noten in den Fächern Deutsch, Gemeinschaftskunde sowie Mathematik
- für ein Studium einen abgeschlossenen, zu einem Fachhochschulstudium berechtigenden Abschluss z.B. Fach-/Hochschulreife
- Engagement, Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Offenheit gegenüber einer digitalen Verwaltungstätigkeit
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
- vollständige Bewerbung inklusive Lebenslauf sowie aktuellem Zeugnis und einschlägigen Praktikumsnachweisen
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Fristen
- Bewerbungen sind bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Ausbildungs-/Studienjahres einzureichen
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Kosten (Gebühren)
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Bearbeitungsdauer
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Rechtsgrundlage
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
- Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
- Studienordnung für den Bachelorstudiengang Allgemeine Verwaltung (SO-BaAV)
- Studienordnung für den Bachelorstudiengang Digitale Verwaltung (SO-BaDV)
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
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Rechtsbehelf
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