Aufgrabungen auf öffentliche Straßen, Plätzen und Wegen
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Aufgrabungen, z. B. zur Verlegung für Ver- und Entsorgungsleitungen, einschließlich diesbezüglicher Störungsbeseitigungen sowie Herstellung von Grundstückszufahrten und Mauerwerkstrockenlegungen sind Eingriffe in den öffentlichen Straßenkörper und bedürfen deshalb einer Genehmigung.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Tiefbau
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Voraussetzungen
Rechtliche Anforderungen
Mit der Aufgrabung darf erst begonnen werden, wenn ein entsprechender Nutzungsvertrag zur Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum der Großen Kreisstadt Riesa abgeschlossen wurde. Der Antragsteller unterbreitet ein Vertragsangebot, worin er einen entsprechenden Fachkundenachweis für Tiefbauleistungen zu erbringen hat. Der Vertragsabschluss erfolgt auf Zeit oder Widerruf und ist mit Bedingungen und Auflagen verbunden. -
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Leitungsauskunft für Straßenbeleuchtung ( einschl. Lageplan)
- Antrag auf Erteilung einer Leitungsauskunft für öffentliche Entwässerungsanlagen ( einschl. Lageplan)
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach
§ 45 StVO (einschl. Lageplan)
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
Formulare
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Antrag auf Erteilung einer Leitungsauskunft für Entwässerungsanlagen
PDF | (2 MB) -
Antrag auf Erteilung einer Leitungsauskunft für Entwässerungsanlagen_FAX
PDF | (3 MB) -
Antrag auf Erteilung einer Leitungsauskunft für Straßenbeleuchtung
PDF | (1 MB) -
Antrag auf Erteilung einer Leitungsauskunft für Straßenbeleuchtung_Fax
PDF | (1 MB) -
Anweisung zur Nutzung der Online-Formulare
PDF | (749 KB) -
Nutzungsvertrag für öffentlichen Verkehrsraum wegen Aufgrabung_Vertragsangebot
PDF | (2 MB)
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachgebietsleiter Tiefbau Herr Joachim Nagel
Gebäude: Rädisch
Raum: 3.6 +49 3525 700 450
stadtbauamt@stadt-riesa.de