Dienstleistung.

Aufgrabungen auf öffentliche Straßen, Plätzen und Wegen

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Aufgrabungen, z. B. zur Verlegung für Ver- und Entsorgungsleitungen, einschließlich diesbezüglicher Störungsbeseitigungen sowie Herstellung von Grundstückszufahrten und Mauerwerkstrockenlegungen sind Eingriffe in den öffentlichen Straßenkörper und bedürfen deshalb einer Genehmigung.

  • Zuständige Stelle

    Sachgebiet Tiefbau

  • Voraussetzungen

    Rechtliche Anforderungen
    Mit der Aufgrabung darf erst begonnen werden, wenn ein entsprechender Nutzungsvertrag zur Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum der Großen Kreisstadt Riesa abgeschlossen wurde. Der Antragsteller unterbreitet ein Vertragsangebot, worin er einen entsprechenden Fachkundenachweis für Tiefbauleistungen zu erbringen hat. Der Vertragsabschluss erfolgt auf Zeit oder Widerruf und ist mit Bedingungen und Auflagen verbunden.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Leitungsauskunft für Straßenbeleuchtung ( einschl. Lageplan)
    • Antrag auf Erteilung einer Leitungsauskunft für öffentliche Entwässerungsanlagen ( einschl. Lageplan)
    • Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach
      § 45 StVO (einschl. Lageplan)
  • Fristen

    -

  • Kosten (Gebühren)

    -

  • Rechtsgrundlage

    -

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa


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