Dienstleistung.

Antikorruption

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch alle Anderen, die sich an den Dienstleister Stadtverwaltung wenden, haben einen Anspruch darauf, dass alle Bediensteten der Stadtverwaltung ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, unparteiisch und gerecht erfüllen. Deshalb ist mit aller Kraft darauf hinzuwirken, dass nicht im Geringsten der Anschein der Käuflichkeit und Vorteilsgewährung erweckt wird. Insbesondere darf nirgendwo der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entscheidungen der Bediensteten im öffentlichen Dienst beeinflussen können.

Der Schlüsselbegriff der Korruptionsbekämpfung heißt Transparenz. Da die Korruptionstäter alles daran setzen, ihr Tun zu verschleiern, muss jeder, dem an der Korruptionsbekämpfung gelegen ist, mithelfen, Korruption in jeder Form aufzudecken. Sowohl die Öffentlichkeit, Vertragspartner als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung können sich mit Hinweisen auf Korruption die Stadtverwaltung wenden.

  • Zuständige Stelle

    Antikorruptionsbeauftragter/ Justiziar

  • Voraussetzungen

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  • Erforderliche Unterlagen

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  • Fristen

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  • Kosten (Gebühren)

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  • Rechtsgrundlage

    • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
    • Sächsisches Beamtengesetz
    • Strafgesetzbuch
  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa

  • Rechtsbehelf

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