Dienstleistung.

Abwassergebühren

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Die Abwassergebühren, als ein Teil der Kommunalabgaben, dienen zweckbezogen der Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe „Abwasserbeseitigung“. Die gesetzliche Grundlage bildet das Sächsische Kommunalabgabengesetz sowie die örtlich geltende Abwassergebührensatzung der Stadt Riesa.

Die Abwassergebühren werden erhoben für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen, wobei sich es sich um eine gesplittete Abwassergebühr handelt. Das heißt, die Gebühren werden getrennt nach verschiedenen Maßstäben, jeweils in den Teilleistungen Niederschlagswasserentsorgung und Schmutzwasserentsorgung, erhoben.

  • Voraussetzungen

    Schmutzwasserentsorgung – Absetzungen über Unterzähler
    Nach den Bestimmungen der Abwassergebührensatzung besteht die Möglichkeit, Wassermengen, welche nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, bei der Gebührenerhebung abzusetzen. Neben industriellen und gewerblichen Absetzungen, bilden die sog. Gartenwasserzähler die größte Gruppe.

    Absetzungen sind jährlich, bis zu einem Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides, zu beantragen. Für die Unterzähler kann ein solcher Antrag mit Dauerwirkung längstens für den Zeitraum von sechs Jahren (Eichdauer) gestellt werden.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie im SG Stadtkasse und Abgaben.

    Niederschlagswasserentsorgung – versiegelte und einleitende Flächen
    Maßstab für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr ist die versiegelte und einleitende Fläche des Grundstücks in Quadratmeter (m²). Diese Fläche wird aus der Summe der unterschiedlich versiegelten und einleitenden Teilflächen eines Grundstücks ermittelt.

  • Erforderliche Unterlagen

    Mit dem Formular „Änderungsmitteilung zur Erfassung der zur Niederschlagswassergebühr zu veranlagenden Flächen“ haben die Abwassergebührenpflichtigen die Möglichkeit bzw. sind dazu verpflichtet, Änderungen zu den versiegelten und einleitenden Teilflächen anzugeben.

  • Fristen

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  • Kosten (Gebühren)

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  • Rechtsgrundlage

    Abwassergebührensatzung

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa

  • Rechtsbehelf

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Formulare