Abwassergebühren
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Die Abwassergebühren, als ein Teil der Kommunalabgaben, dienen zweckbezogen der Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe „Abwasserbeseitigung“. Die gesetzliche Grundlage bildet das Sächsische Kommunalabgabengesetz sowie die örtlich geltende Abwassergebührensatzung der Stadt Riesa.
Die Abwassergebühren werden erhoben für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen, wobei sich es sich um eine gesplittete Abwassergebühr handelt. Das heißt, die Gebühren werden getrennt nach verschiedenen Maßstäben, jeweils in den Teilleistungen Niederschlagswasserentsorgung und Schmutzwasserentsorgung, erhoben.
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Voraussetzungen
Schmutzwasserentsorgung – Absetzungen über Unterzähler
Nach den Bestimmungen der Abwassergebührensatzung besteht die Möglichkeit, Wassermengen, welche nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, bei der Gebührenerhebung abzusetzen. Neben industriellen und gewerblichen Absetzungen, bilden die sog. Gartenwasserzähler die größte Gruppe.
Absetzungen sind jährlich, bis zu einem Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides, zu beantragen. Für die Unterzähler kann ein solcher Antrag mit Dauerwirkung längstens für den Zeitraum von sechs Jahren (Eichdauer) gestellt werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im SG Stadtkasse und Abgaben.
Niederschlagswasserentsorgung – versiegelte und einleitende Flächen
Maßstab für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr ist die versiegelte und einleitende Fläche des Grundstücks in Quadratmeter (m²). Diese Fläche wird aus der Summe der unterschiedlich versiegelten und einleitenden Teilflächen eines Grundstücks ermittelt. -
Erforderliche Unterlagen
Mit dem Formular „Änderungsmitteilung zur Erfassung der zur Niederschlagswassergebühr zu veranlagenden Flächen“ haben die Abwassergebührenpflichtigen die Möglichkeit bzw. sind dazu verpflichtet, Änderungen zu den versiegelten und einleitenden Teilflächen anzugeben.
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Fristen
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
Abwassergebührensatzung
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
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Rechtsbehelf
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Formulare
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Abwassergebührensatzung
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Allgemein - Anzeige Eigentümerwechsel
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Allgemein - Vollmacht
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Antrag auf Absetzung bei der Schmutzwasserentsorgung nach § 5 AbwGebS
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Anzeige der versiegelten und einleitenden Grundstücksfläche zur Erfassung der Niederschlagswassergebühr
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Anzeige über den Beginn der Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung
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Einzugsermächtigung
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Informationen Datenschutzgrundverordnung
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Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachbearbeiterin Kommunalabgaben Frau Korina Günzel
Gebäude: Rädisch
Raum: 1.11 +49 3525 700 418
abgaben@stadt-riesa.de