Öffentliche Straßen

Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

© Matthias Seifert

Widmung

Straßen, Wege und Plätze erhalten die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des Straßengesetzes durch Widmung. Mit dieser Allgemeinverfügung werden auch die jeweilige Benutzungsart und der Benutzungszweck (Straßenklassen) festgelegt. Zum Nachweis hierzu ist ein Bestandsverzeichnis zu führen.


Umstufung

Die Umstufung ist eine Allgemeinverfügung, durch die eine öffentliche Straße einer anderen, ihrer Verkehrsbedeutung entsprechenden Straßenklasse zugeordnet wird (Aufstufung, Abstufung).


Einziehung

Eine gewidmete Straße verliert diese Eigenschaft durch eine behördliche Allgemeinverfügung über die Einziehung. Mit der Einziehung erlöschen die öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmungen der Straße, die Straßenbaulast, der Gemeingebrauch und die Sondernutzung.


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