Dienstleistung.

Wohnungswechsel

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Ein guter Rat beim Wohnungswechsel

Oft ist es so, dass bei einem Wohnungswechsel in der Eile und Hetze Benachrichtigungen und Mitteilungen an Behörden oder sonstige Institutionen einfach vergessen werden.

Diese wiederum benötigen von jedem Einzelnen immer die genaue Anschrift, um den Post- und Geschäftsverkehr aufrecht erhalten zu können. Anhand einer kleinen Aufstellung wollen wir die wichtigsten Einrichtungen aufzählen, die Sie erforderlichenfalls von Ihrem Wohnungswechsel verständigen sollten.

Zu verständigen sind:

  • Bürgeramt
  • Postamt (Nachsendeantrag nicht vergessen)
  • Telefon
  • Energieversorgung – Gas, Strom
  • WAB – Wasser-Abwasserversorger
  • Finanzamt
  • Städtisches Steueramt
    - ggf. Eigentümerwechsel von Grundstücken
    - ggf. Aufgabe der Hundehaltung
    - ggf. Aufgabe des Gewerbes
  • Landratsamt – Kfz-Zulassungsstelle
  • Schule, Kindergarten
  • GEZ (Gebühreneinzugszentrale) Fernsehen, Radio
  • Kreiswehrersatzamt (nur Wehrpflichtig)
  • Arbeitsamt (ggf.)
  • Sozialamt (ggf.)
  • Wohngeld (ggf.)
  • Amt für Familie und Soziales (ggf.)
  • Versicherungen
  • Rentenversicherungsanstalt
  • Krankenkasse
  • Sonstige Versicherungen
    - Lebensversicherung
    - Haftpflichtversicherung
    - Hausratversicherung
  • Sonstige
    - Arbeitsamt
    - Hausarzt
    - Kirchensteuer
    - Zeitungen
    - Versandhäuser

    Das Standesamt wird vom Einwohnermeldeamt direkt verständigt.
  • Zuständige Stelle

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  • Voraussetzungen

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  • Erforderliche Unterlagen

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  • Fristen

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  • Kosten (Gebühren)

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  • Rechtsgrundlage

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  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa