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Befragung der Vermieter: Jetzt mitmachen! –

Für die Große Kreisstadt Riesa wird 2023 ein neuer Mietspiegel erstellt. Ab dem 1. Februar 2023 sind alle Vermieter aufgerufen, an einer Online-Befragung teilzunehmen. Aus den gewonnenen Daten wird dann ein neuer sogenannter einfacher Mietspiegel erstellt. Ein Mietspiegel dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieter und Vermieter. Ein Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit.

Bis zum 31. März 2023 kann an der Befragung teilgenommen werden.

Die Große Kreisstadt Riesa hatte bereits den derzeit gültigen Mietspiegel durch eine Vermieterbefragung im Jahr 2016 erstellen lassen und im Jahr 2021 per Verbraucherpreisindex fortgeschrieben. Für das Jahr 2023 soll wieder ein einfacher Mietspiegel auf Basis einer neuen Erhebung erstellt werden.

Der Mietspiegel für Riesa wird in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein Saxonia 1998 e.V. und dem Haus- und Grundbesitzerverein Nordsachsen e.V. entwickelt. Alle Beteiligten befürworten die Neuerstellung eines einfachen Mietspiegels in der Großen Kreisstadt Riesa. Mit der Durchführung der Befragung wurde das ALP Institut aus Hamburg beauftragt.

Der neue Mietspiegel für Riesa wird voraussichtlich im Sommer 2023 in Kraft treten.

Die Vermieter sind aufgerufen sich unter www.alp-institut.de/riesa zu beteiligen.

Als Ansprechpartner steht Ihnen das mit der Erhebung beauftragte ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 040 3346476-62 und der E-Mail-Adresse mieten@alp-institut.de zur Verfügung.

Hinweise (Besonderheiten)

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  • Weitere Informationen

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  • Zuständige Stelle

    Arbeitsgruppe Mietspiegel

  • Voraussetzungen

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  • Verfahrensablauf

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  • Erforderliche Unterlagen

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  • Fristen

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  • Kosten (Gebühren)

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  • Bearbeitungsdauer

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  • Rechtsgrundlage

    Der Mietspiegel findet seine Grundlage in §§ 558 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und wurde als einfacher Mietspiegel erstellt.

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa

  • Rechtsbehelf

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