Dienstleistung.

Schäden an Staatsstraßen melden

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig.

Wenn Sie Schäden an Staatsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Führt die Straße durch eine Stadt mit mehr als 30.000 Einwohnern, informieren Sie die dortige Stadtverwaltung.

Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.

  • Zuständige Stelle

    Landesamt für Straßenbau und Verkehr – Zentrale, in Städten ab 30.000 Einwohnern: Stadtverwaltung

  • Voraussetzungen

    Sie haben einen Schaden an einer Staatsstraße festgestellt.

  • Verfahrensablauf

    Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.

  • Erforderliche Unterlagen

    keine

  • Fristen

    keine

  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.05.2024

  • Rechtsbehelf

    nicht anwendbar