Dienstleistung.

Ortsrecht

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Damit das Zusammenleben von Menschen funktioniert, ist eine Vielzahl von Regelungen erforderlich. Diese Regeln bilden auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte und Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.

Die Gemeinden und Städte können ihre Angelegenheiten – von der Abfallentsorgung bis hin zu den Marktgebühren – durch gemeinde- bzw. stadtrechtliche Vorschriften regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.

Dieses geschieht insbesondere durch den Erlass von Satzungen. Es handelt sich hierbei unter anderem um Beitrags- und Gebührensatzungen, Ordnungsbehördliche Verordnungen, Gestaltungssatzungen und Bauleitpläne.

Die Summe all dieser Vorschriften, die durch den Stadtrat zu beschließen und im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Riesa zu veröffentlichen sind, bezeichnet man als „Ort-, Gemeinde- oder Stadtrecht“.

  • Voraussetzungen

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  • Erforderliche Unterlagen

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  • Fristen

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  • Kosten (Gebühren)

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  • Rechtsgrundlage

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  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa