Dienstleistung.

Jahresabschluss

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Der Jahresabschluss ist die Abrechnung des abgeschlossenen Haushaltsjahres mit einem Vergleich zum Haushaltsplan. Im Jahresabschluss sind das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Jahres nachzuweisen. Dabei gibt der Ergebnishaushalt Auskunft über die Ertragslage der Verwaltung mit Erträgen und Aufwendungen. Der Finanzhaushalt gibt Auskunft über die Finanzlage, insbesondere über die Finanzeinzahlungen und -auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie über die Investitionslage, bestehend aus investiven Finanzeinzahlungen und –auszahlungen. Der Finanzhaushalt weist am Ende der Berechnung den Stand der liquiden Mittel aus, welcher zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres darzustellen ist.

Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Er ermöglicht die wirksame Kontrolle der Verwaltung durch entsprechende Prüforgane. Der Jahresabschluss wird durch den Stadtrat festgestellt.

  • Zuständige Stelle

    Sachgebiet Haushalt und Buchhaltung

  • Voraussetzungen

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  • Erforderliche Unterlagen

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  • Fristen

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  • Kosten (Gebühren)

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  • Rechtsgrundlage

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  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa

  • Rechtsbehelf

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Formulare