Dienstleistung.

Förderung von Kulturprojekten

Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen

Zur Förderung von Projekten im Kulturbereich hat der Stadtrat die Richtlinie der Großen Kreisstadt Riesa zur Förderung der Kultur (Kulturförderrichtlinie) beschlossen. Es werden zum einen finanzielle Zuwendungen gefördert, welche als Sitzgemeindeanteil im Rahmen einer Förderung über den Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge verwendet werden (Förderbereich A). Zum anderen können für Projekte mit einem kulturellen Schwerpunkt, insbesondere in den Bereichen darstellende und bildende Kunst, Musik und Literatur sowie Heimat- und Brauchtumspflege, die auf dem Gebiet der Stadt Riesa stattfinden und erstmalig realisiert werden, Fördermittel beantragt werden (Förderbereich B). Die jeweiligen Antragsverfahren sind in der Richtlinie beschrieben. Zuwendungen können nur in dem Umfang realisiert werden, wie es die im Haushalt dafür vorgesehenen finanziellen Mittel zulassen.

  • Zuständige Stelle

    Sachgebiet Bildung und Soziales

  • Voraussetzungen

    -

  • Erforderliche Unterlagen

    siehe Anträge

  • Fristen

    -

  • Kosten (Gebühren)

    -

  • Rechtsgrundlage

    Kulturförderrichtlinie

  • Freigabevermerk

    Große Kreisstadt Riesa


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