Sanierungsgebiet Innenstadt.

Die Innenstadt soll als attraktiver Wohnstandort aufgewertet werden. Riesa führt deshalb eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durch und hat ein Sanierungsgebiet in der Innenstadt förmlich festgelegt.

Altes Gebäude in der Riesaer Innenstadt © Guido Tom Kahle

Sanierung und Entwicklung der Innenstadt

Allgemeine Daten

Größe des Fördergebietes: ca. 34 ha
Durchführungszeitraum: 10. Juli 2021 bis 09. Juli 2031

In dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt“ liegen große städtebauliche Missstände vor, die Anwendung des besonderen Städtebaurechts wurde erforderlich und ist gerechtfertigt. Die vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB über die Notwendigkeit der Sanierung bestätigte das. Für das Sanierungsgebiet wurde die Durchführung der Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren im Juli 2021 beschlossen. Bei der Durchführung des vereinfachte Sanierungsverfahren wird es keinen Eintrag eines Sanierungsvermerks ins Grundbuch geben und es ist keine Abschöpfung von Ausgleichsbeträgen vorgesehen. 

Projektziel

Die Stadt Riesa führt im Sanierungsgebiet „Innenstadt eine „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durch. Funktionelle Schwächen und städtebauliche Missstände sollen behoben, wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. 

  • Bewahren des baulichen Erbes
  • Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen in der gebauten Umwelt
  • Begleitung des Strukturwandels der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft durch städtebauliche Maßnahmen

Fördergeld für Hausbesitzer

Die Städtebauförderung unterstützt mit dem Förderprogramm „Lebendige Zentren“ auch private Sanierungsvorhaben. Eine finanzielle Unterstützung der Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet kann für bestimmte bauliche Maßnahmen im Rahmen des Förderprogrammes „Lebendige Zentren“ (LZP) erfolgen. Der Projektaufruf „Fördergeld für Hausbesitzer“ hält weitere Informationen bereit.


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