Versorgung von Impfgeschädigten

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Personen, die durch eine von einer zuständigen Landesbehörde empfohlene Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erleiden,

  • die über das übliche Ausmaß einer Reaktion hinausgeht und
  • einen darauf beruhenden Schaden haben,

können Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten.

  • Lesen Sie auch

    Anträge SGB XIV-Impfschäden
    Kommunaler Sozialverband Sachsen

  • Freigabevermerk

    Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 25.03.2025