Testamentsformen
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Es gibt folgende Testamentsformen, an die bestimmte Formerfordernisse gestellt werden:
- Eigenhändiges Testament
- Öffentliches Testament
- Außerordentliches Testament
Amt24-Informationen
Das eigenhändige und das öffentliche Testament werden auch als "ordentliche Testamente" bezeichnet.
Darüber hinaus können Ehepartner und Ehepartnerinnen beziehungsweise eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen ein gemeinschaftliches Testament errichten.
- Gemeinschaftliches Testament
Amt24-Informationen
Tipp:
Es ist grundsätzlich ratsam, für die Testamentsgestaltung eine Beratung eines Rechtsanwalts oder Notars in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod zutreffend ermittelt werden kann.
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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 28.11.2024