Testamentsformen

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Es gibt folgende Testamentsformen, an die bestimmte Formerfordernisse gestellt werden:

Das eigenhändige und das öffentliche Testament werden auch als "ordentliche Testamente" bezeichnet.

Darüber hinaus können Ehepartner und Ehepartnerinnen beziehungsweise eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen ein gemeinschaftliches Testament errichten.

Tipp: Es ist grundsätzlich ratsam, für die Testamentsgestaltung eine Beratung eines Rechtsanwalts oder Notars in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod zutreffend ermittelt werden kann.

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 11.07.2022