Schwangerschaftsanzeige
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Wann Sie Ihrem Arbeitgeber* Ihre Schwangerschaft mitteilen, entscheiden Sie. Bitte bedenken Sie jedoch: Gerade auch in den ersten Monaten Ihrer Schwangerschaft können Gefährdungen für Ihr ungeborenes Kind bestehen. Je früher Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft unterrichten, desto besser kann er einen wirkungsvollen Mutterschutz sicherstellen.
Ab Beginn der Schwangerschaft haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz.
Verlangt Ihr Arbeitgeber ausdrücklich eine ärztliche Bescheinigung, weil ihm die mündliche Information nicht genügt, muss er selbst die Kosten für diese Bescheinigung übernehmen. Ihr Arbeitgeber darf die Information über Ihre Schwangerschaft Dritten gegenüber nicht unbefugt weitergeben.
Schwangerschaftsanzeige durch den Arbeitgeber
Durch Gesetz sind alle Arbeitgeber verpflichtet, den jeweils zuständigen Arbeitsschutzbehörden die Schwangerschaft anzuzeigen. So kann die Behörde überwachen, dass die mutterschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
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Amt24-Leistung
Hinweis: Der Mutterschutz beginnt, sobald Sie schwanger sind. Er gilt bis nach der Entbindung und in der Stillzeit. Ihr Arbeitgeber kann Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes allerdings erst dann wirkungsvoll mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen schützen, wenn Sie ihm Ihre Schwangerschaft beziehungsweise Stillzeit mitteilen.
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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 16.05.2022