Pflegefall! Was nun?
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Was muss ich tun, wenn der Pflegefall eintritt?
- Kontakt zu den Pflegekassen oder der privaten Krankenkasse des zu Pflegenden aufnehmen
- Antrag bei der Pflegekasse auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit einreichen. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten zu erstellen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der MDK kommt zu Ihnen.
- Begutachtung durch den MDK vorbereiten (gegebenenfalls Pflegetagebuch führen). Spätestens hier sollte der Hausarzt einbezogen werden.
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Entscheidung über die Pflegeform (ambulant oder stationär) treffen. In dieser Phase müssen Sie klären, wie die Pflege sichergestellt wird. In Frage kommt:
- Pflege durch Angehörige
- Pflege durch Pflegedienst (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Angehörigen)
- Unterbringung in einem Pflegeheim
- Klärung der Kostenfrage: Wer zahlt was? Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil. Eigene Einkünfte und Vermögen sowie Unterhaltsleistungen von Angehörigen müssen eventuell eingesetzt werden. Gegebenenfalls zahlt auch die Sozialhilfe.
- Vertretung der Pflege klären: Wer springt ein, wenn die häusliche Pflege wegen Urlaub oder Krankheit nicht erbracht werden kann?
Hinweis: Weitere Informationen finden Sie im Portal "Pflegenetz Sachsen" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 05.03.2021