Leben mit einer Behinderung
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Art und Schwere der Behinderung
"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."
(§ 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX)
Es wird unter anderem zwischen folgenden Behinderungsarten unterschieden:
- Anfallsleiden/Epilepsie
- Blindheit und Sehbehinderungen
- chronische und innere Erkrankungen
- geistige Behinderung
- Hörschädigung
- Lernbehinderung
- Schädigung der Gliedmaßen
- Schädigung des Skelettsystems
- seelische Behinderungen
- Suchtkrankheiten
Die Schwere einer Behinderung richtet sich nach ihrem Grad und wird auch in dieser Form klassifiziert.
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Lesen Sie auch
- Amtliche Feststellung und Einstufung
- Leistungen für behinderte Menschen
- Finanzielle und andere Hilfen
- Früherkennung und Frühförderung
- Bildung
- Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Pflegeversicherung
- Linksammlung Leben mit Behinderung
Amt24-Informationen - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 06.04.2023