Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit anmelden
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Wenn Sie eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit Gewerbe aufnehmen wollen, so gelten je nach Art Ihrers Tätigkeit Gewerbes unterschiedliche Voraussetzungen und es sind unterschiedliche Verwaltungsleistungen für Sie relevant.
Hinweis: Nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die seit 29.12.2009 in Kraft ist, brauchen Sie für die Erbringung Ihrer Dienstleistungen in Deutschland keine weiteren Genehmigungen, sofern Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits die Anforderungen einer Gewerbezulassung für Ihre Tätigkeit erfüllt haben.
Bestimmte Dienstleistungen sind jedoch vom Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. Dazu gehören
- Finanzdienstleistungen,
- bestimmte elektronische Kommunikationsdienste,
- Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen,
- private Sicherheitsdienste und
-
Glücksspiele.
Berufsgruppen und Tätigkeiten
Amt24-Informationen über Berufsgruppen und Tätigkeiten, die in der deutschen Handwerksordnung, der Gewerbeordnung und anderen gesetzlichen Grundlagen geregelt sind:
Genehmigungspflichtige Gewerbe
- Makler, Bauträger, Baubetreuer und Darlehensvermittler
- Reisegewerbe
- Schaustellung von Personen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit
Überwachungsbedürftige Gewerbe
- Architekten, Stadtplaner
- Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker
- Gesundheitsfachberufe
- Heilpraktiker
- Dolmetscher, Übersetzer
- Ingenieure
- Beratende Ingenieure
- Rechtsanwälte
- Rechtsdienstleistungen
- Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
- Tierärzte
-
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.01.2023
Leistungen
- Sperrzeit, Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Spielhallen-Betrieb, Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe, Erlaubnis (Reisegewerbekarte) beantragen
- Schaustellungen von Personen, Erlaubnis beantragen
- Gewerbezentralregister-Auszug beantragen
- Führungszeugnis beantragen
- Gewerberegisterauskunft beantragen
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gewerbe anmelden