Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Wenn Sie eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit Gewerbe aufnehmen wollen, so gelten je nach Art Ihrer Tätigkeit unterschiedliche Voraussetzungen und es sind unterschiedliche Verwaltungsleistungen für Sie relevant.
Hinweis: Nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die seit 29.12.2009 in Kraft ist, brauchen Sie für die Erbringung Ihrer Dienstleistungen in Deutschland keine weiteren Genehmigungen, sofern Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits die Anforderungen einer Gewerbezulassung für Ihre Tätigkeit erfüllt haben.
Bestimmte Dienstleistungen sind jedoch vom Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. Dazu gehören
- Finanzdienstleistungen,
- bestimmte elektronische Kommunikationsdienste,
- Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen,
- private Sicherheitsdienste und
- Glücksspiele.
Berufsgruppen und Tätigkeiten
Amt24-Informationen über Berufsgruppen und Tätigkeiten, die in der deutschen Handwerksordnung, der Gewerbeordnung und anderen gesetzlichen Grundlagen geregelt sind:
Erlaubnisfreie Gewerbe
Genehmigungspflichtige Gewerbe
- Gewerblicher Umgang mit Tieren
- Lebensmittelverarbeitende Gewerbe
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
- Reisegewerbe
- Schaustellung von Personen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit
Überwachungsbedürftige Gewerbe
Handwerk
Freie Berufe
- Architektin/Architekt, Stadtplanerin/ Stadtplaner
- Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Psychotherapeutin /Psychotherapeut, Apothekerin / Apotheker
- Gesundheitsfachberufe
- Heilpraktikerin/Heilpraktiker
- Dolmetscherin/ Dolmetscher
- Ingenieurin/Ingenieur
- Beratende Ingenieurin/Ingenieur
- Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
- Rechtsdienstleistungen
- Steuerberaterin / Steuerberater
- Tierärztin/Tierarzt
Zulassungsfreie Berufsgruppen
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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 16.10.2025