Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.

  • Freigabevermerk

    Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 24.01.2025