Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 24.01.2025