Sterbeanzeige
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
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Zuständige Stelle
Standesamt
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Voraussetzungen
Dem Standesamt oder einem Bestattungsunternehmen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- den Personalausweis
- die Geburtsurkunde des Verstorbenen
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Erforderliche Unterlagen
Zusätzlich wird vom Verstorbenen benötigt:
- bei verheiratet: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- bei geschieden: Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
- bei verwitwet: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
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Fristen
3. Werktag nach Todeseintritt
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Kosten (Gebühren)
Je Urkunde 15,00 €, jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird 7,00 €
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
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Rechtsbehelf
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Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Standesbeamtin Frau Ramona Raschke
Gebäude: Rathaus
Raum: 0.1 +49 3525 700 252
standesamt@stadt-riesa.de
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Standesbeamtin Frau Marie Höllerl
Gebäude: Rathaus
Raum: 0.1 +49 3525 700 254
standesamt@stadt-riesa.de
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Standesbeamtin Frau Karina Tschäpe
Gebäude: Rathaus
Raum: 0.1 +49 3525 700 255
standesamt@stadt-riesa.de