Geburtsanzeige
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Zuständig für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Die Anzeigefrist beträgt eine Woche.
Bei Geburten in öffentlichen Entbindungskliniken ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet. Kommt ein Kind zu Hause zur Welt, muss die Geburt binnen einer Woche durch einen Elternteil, die Hebamme oder den Arzt angezeigt werden.
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Zuständige Stelle
Standesamt
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Voraussetzungen
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Erforderliche Unterlagen
Notwendige Unterlagen für die Beurkundung der Geburt
- Eheurkunde bei Ehepaaren
- Geburtsurkunden der Eltern
- rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei geschiedenen Müttern)
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunden vorangegangener Kinder
- vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgerechtserklärung
- Personalausweis
- bei ehemaligen ausländischen Staatsangehörigen die Einbürgerungsurkunde bzw. die Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG sowie Erklärung nach § 94 BVFG
- bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Elternteile, sind die Reisepässe oder Passhinterlegungsscheine und die Aufenthaltstitel vorzulegen
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Fristen
eine Woche nach Geburt des Kindes
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Kosten (Gebühren)
Je Urkunde 15,00 €, jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird 7,00 €
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Hinweise (Besonderheiten)
Bei ausgefallenen Vornamenswünschen wird den Eltern empfohlen, vor der Geburt des Kindes mit dem Standesamt Rücksprache zu nehmen, ob dieser Vorname eintragungsfähig ist.
Fremdsprachige Urkunden sind mit Übersetzung von einem vereidigtem Dolmetscher vorzulegen! Dazu gehört die Beglaubigung der Urkunde durch eine Apostille oder Legislation nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften.
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Rechtsgrundlage
Personenstandsgesetz (PStG)
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Standesbeamtin Frau Ramona Raschke
Gebäude: Rathaus
Raum: 0.1 +49 3525 700 252
standesamt@stadt-riesa.de
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Standesbeamtin Frau Marie Höllerl
Gebäude: Rathaus
Raum: 0.1 +49 3525 700 254
standesamt@stadt-riesa.de
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Standesbeamtin Frau Karina Tschäpe
Gebäude: Rathaus
Raum: 0.1 +49 3525 700 255
standesamt@stadt-riesa.de