Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Aufgrabungen, z. B. zur Verlegung für Ver- und Entsorgungsleitungen, einschließlich diesbezüglicher Störungsbeseitigungen sowie Herstellung von Grundstückszufahrten und Mauerwerkstrockenlegungen sind Eingriffe in den öffentlichen Straßenkörper und bedürfen deshalb einer Genehmigung.
Hinweise (Besonderheiten)
Unvollständigkeit hat Einfluss auf die Bearbeitungsdauer. Bei Havarie- und Störungsbeseitigung ist der entsprechende Antrag umgehend nachzureichen.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Tiefbau
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Voraussetzungen
Mit der Aufgrabung darf erst begonnen werden, wenn ein entsprechender Nutzungsvertrag zur Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum der Großen Kreisstadt Riesa abgeschlossen wurde. Der Antragsteller unterbreitet ein Vertragsangebot, worin er einen entsprechenden Fachkundenachweis für Tiefbauleistungen zu erbringen hat.
Der Vertragsabschluss erfolgt auf Zeit oder Widerruf und ist mit Bedingungen und Auflagen verbunden.
Mit dem Vertragangebot sind folgende Unterlagen einzureichen, wobei die Leitungsauskünfte schon vorab eingeholt werden können:- Antrag auf Erteilung einer Leitungsauskunft für Straßenbeleuchtung (einschließlich Lageplan)
- Antrag auf Erteilung einer Leitungsauskunft für öffentliche Entwässerungsanlagen (einschließlich Lageplan)
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO (einschließlich Lageplan)
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Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Leitungsauskunft für Straßenbeleuchtung (einschließlich Lageplan)
- Antrag auf Erteilung einer Leitungsauskunft für öffentliche Entwässerungsanlagen (einschließlich Lageplan)
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO (einschließlich Lageplan)
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Fristen
Mit der Aufgrabung darf erst begonnen werden, wenn ein entsprechender Nutzungsvertrag zur Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum der Großen Kreisstadt Riesa abgeschlossen wurde.
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Kosten (Gebühren)
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Rechtsgrundlage
StVO
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Freigabevermerk
Große Kreisstadt Riesa
Formulare
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachgebietsleiter Tiefbau Herr Joachim Nagel
Gebäude: Rädisch
Raum: 3.6 +49 3525 700 450
stadtbauamt@stadt-riesa.de