Untere Bauaufsicht
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Beschreibung
Die Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde besteht im Wesentlichen aus den Bereichen Genehmigungsverfahren, Bauüberwachung und bauaufsichtliche Maßnahmen sowie Serviceleistungen außerhalb von Baugenehmigungsverfahren.
Sie entscheidet also über die Genehmigung von Bauanträgen. Diese müssen nicht nur vor der Errichtung, sondern auch vor dem Umbau oder der Nutzungsveränderung einer baulichen Anlage gestellt werden.
Bevor Sie mit Ihren Planungen beginnen, gehen Sie daher auf Nummer „Sicher“ und lassen Sie sich durch die einzelnen Fachbereiche beraten. Informieren Sie zudem rechtzeitig Ihre Nachbarn über Ihr Vorhaben, insbesondere wenn Sie ein Gebäude an der Grundstücksgrenze errichten wollen. Dadurch können Sie Missverständnisse und Streitigkeiten vermeiden. Das sächsische Nachbarrechtsgesetz gibt dazu ebenfalls entsprechende Vorgaben.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften ergangenen Anordnungen bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Nutzung, Instandhaltung und Abbruch einer baulichen Anlage zu überwachen.Eine weitere Aufgabe ist die Beratung der an den Bauvorhaben beteiligten Bürgern und Planern. Dies ist umso bedeutender geworden, da durch den abnehmenden Umfang der Prüfverfahren eine Verlagerung der Verantwortung für die rechtskonforme Umsetzung der Bauvorhaben von der Behörde auf die Bauherren und ihre Planer erfolgte.
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
01589 Riesa
Postfach
Postfach: 100083
01571 Riesa
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Barrierefreiheit
Der barrierfreie Zugang befindet sich am Hintereingang des Rathauses.
Mitarbeiter/Ansprechpartner
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Sachgebietsleiterin Untere Bauaufsicht Frau Kerstin Wronna
Gebäude: Rathaus
Raum: 1.3 +49 3525 700 292
bauordnung@stadt-riesa.de