Befugnisse

Die Inhaberin/Der Inhaber ist Beschäftigte/r der Großen Kreisstadt Riesa. Mit diesem Ausweis legitimiert sich sie/er sich Ihnen gegenüber und hat die hier beschriebenen Befugnisse zur Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben: 

Die Inhaberin/Der Inhaber dieses Ausweises ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben erforderlichen Handlungen durchzuführen. Behörden und Dienststellen werden gebeten, sie / ihn zu unterstützen und nötigenfalls Schutz und Hilfe zu gewähren, soweit dies für die Erledigung von Dienstgeschäften erforderlich ist.

Sie/Er ist weiterhin berechtigt, bei der Durchführung ordnungsbehördlicher Aufgaben Zwang anzuwenden. Ihre/Seine Vollzugstätigkeit steht unter dem besonderen Schutz des § 113 StGB.

ggf. detaillierte Angaben??

Konkret bedeutet dies, die Inhaber/der Inhaber sind insbesondere befugt: 

  • Betretungsrechte / Auskunftsrechte
  • Einsichtnahme Akten bei Behörden
  • Kontrolle hoheitlicher Aufgaben
  • Ortsbegehungen / Gerichtstermine
  • Teilnahme an Verhandlungen
  • Vollstreckungsmaßnahmen
  • Identitätsprüfung Bürger, Eigentürmer, Mieter, Firmen etc.
  • Unterbindung ungesetzlicher Handlungen
  • Prozessvertretung (nur Juristen)
  • Presseauskünfte (nur Pressestelle)