Befugnisse
Die Inhaberin/Der Inhaber ist Beschäftigte/r der Großen Kreisstadt Riesa. Mit diesem Ausweis legitimiert sich sie/er sich Ihnen gegenüber und hat die hier beschriebenen Befugnisse zur Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben:
Die Inhaberin/Der Inhaber dieses Ausweises ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben erforderlichen Handlungen durchzuführen. Behörden und Dienststellen werden gebeten, sie / ihn zu unterstützen und nötigenfalls Schutz und Hilfe zu gewähren, soweit dies für die Erledigung von Dienstgeschäften erforderlich ist.
Sie/Er ist weiterhin berechtigt, bei der Durchführung ordnungsbehördlicher Aufgaben Zwang anzuwenden. Ihre/Seine Vollzugstätigkeit steht unter dem besonderen Schutz des § 113 StGB.
ggf. detaillierte Angaben??
Konkret bedeutet dies, die Inhaber/der Inhaber sind insbesondere befugt:
- Betretungsrechte / Auskunftsrechte
- Einsichtnahme Akten bei Behörden
- Kontrolle hoheitlicher Aufgaben
- Ortsbegehungen / Gerichtstermine
- Teilnahme an Verhandlungen
- Vollstreckungsmaßnahmen
- Identitätsprüfung Bürger, Eigentürmer, Mieter, Firmen etc.
- Unterbindung ungesetzlicher Handlungen
- Prozessvertretung (nur Juristen)
- Presseauskünfte (nur Pressestelle)