Baulandverzeichnis
Das Baulandkataster von Riesa zeigt unbebaute oder nur geringfügig bebaute Grundstücke in den bewohnten und bebaubaren Bereichen der Stadt. Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, können Sie hier nachsehen, welche Flächen als Bauland verfügbar sind.
Verzeichnis für Wohnen
In unserem Stadtgebiet gibt es viele unbebaute Grundstücke, die sofort oder bald für Wohngebäude genutzt werden könnten. Um Bauwillige darauf aufmerksam zu machen, veröffentlichen wir ein ständig aktualisiertes Baulandkataster. Die interaktive Karte auf dieser Seite zeigt alle verfügbaren Flächen. Durch Anklicken einer Fläche können Sie weitere Informationen abrufen und direkt eine Anfrage senden, um Ihr Kaufinteresse dem Eigentümer mitzuteilen.
Weitere Infos
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FAQ zum Baulandverzeichnis
Was ist ein Baulandkataster?
Ein Baulandkataster ist eine Liste von unbebauten oder kaum bebauten Grundstücken in den bebaubaren Bereichen unserer Stadt. Es basiert auf § 200 Abs. 3 des Baugesetzbuches und hilft, Baulücken besser zu nutzen. Grundstückseigentümer können der Veröffentlichung ihrer Flächen widersprechen.Wozu dient ein Baulandkataster?
Das Baulandkataster gibt Bauwilligen einen Überblick über verfügbare Grundstücke in der Stadt. Es hilft, bereits erschlossene Gebiete effizient zu nutzen, Kosten zu sparen und den Verkehr zu reduzieren. Das hat ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile.Welche Flächen werden aufgenommen?
Alle unbebauten oder geringfügig bebauten Grundstücke, die sofort oder bald bebaubar sind, werden aufgenommen. Fragen zur Bebaubarkeit können in einem Beratungsgespräch mit der Stadtplanung geklärt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Erschließung der Grundstücke noch nicht endgültig geprüft wurde.Liegt mit der Veröffentlichung eines Grundstücks automatisch Baurecht vor?
Nein, die Aufnahme eines Grundstücks ins Baulandkataster bedeutet nicht automatisch, dass Baurecht besteht. Die Bebaubarkeit muss im Einzelfall geprüft werden, etwa durch eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die im Kataster veröffentlichten Flächen sofort oder bald bebaubar sind.Hat die Veröffentlichung meines Grundstücks rechtliche Konsequenzen?
Die Veröffentlichung soll Bauwillige auf mögliche Bauflächen aufmerksam machen, hat aber keine rechtlichen Auswirkungen. Es besteht keine Pflicht, auf den veröffentlichten Grundstücken zeitnah zu bauen.Verliere ich mein (zukünftiges) Baurecht bei einem Widerspruch?
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung hat keine Auswirkungen auf Ihr Baurecht. Er führt lediglich dazu, dass Ihr Grundstück nicht mehr im Baulandkataster auf der Internetseite angezeigt wird.Werden die Daten der Grundstückseigentümer öffentlich gemacht (Datenschutz)?
Nein, das Baulandkataster enthält keine Informationen über die Eigentümer oder deren Verkaufsbereitschaft. Private Daten werden nicht veröffentlicht oder weitergegeben.Wie kommt der Kontakt zwischen Grundstückseigentümer und Interessent zustande?
Bauwillige können bei uns ihr Interesse an einem Grundstück melden. Wir leiten diese Interessenbekundung an die Eigentümer weiter. Die Entscheidung, ob der Eigentümer Kontakt aufnimmt, liegt ganz bei ihm und ist freiwillig.Kann ich die Darstellung meines Grundstücks im Baulandkataster nach der Veröffentlichung widerrufen?
Ja, Sie können jederzeit der Veröffentlichung Ihres Grundstücks widersprechen. Ihr Grundstück wird dann so schnell wie möglich aus dem Kataster auf unserer Internetseite entfernt. -
Daten und Datenschutz im Baulandverzeichnis
Daten
Im Baulandkataster finden Sie Informationen zur Lage, Gemarkung, Flurstück, Grundstücksgröße und zum Baurecht. Hinweis: Die angegebene Grundstücksgröße entspricht in der Regel der tatsächlichen Fläche. In einigen Fällen können die Angaben abweichen, z. B. wenn größere Flächen für zusätzliche Bauplätze genutzt werden könnten oder wenn eine einheitliche Nutzung vorgesehen ist.Datenschutz
Das Baulandkataster wird gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) veröffentlicht. Aus Datenschutzgründen enthält es keine Informationen über die Eigentümer oder deren Verkaufsbereitschaft. Private Daten und Eigentumsverhältnisse werden nicht öffentlich gemacht oder weitergegeben.